Rechtlicher und politischer
Hintergrund
-
Wie
ist die rechtliche Situation und welche Rolle spielt das
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte?
-
Wer
steht politisch hinter der Entscheidung für den Versuch?
Und wie sieht das Genehmigungsverfahren für die Studie
aus?
-
Wie
ist die rechtliche Situation und welche Rolle spielt das
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte?
-
Heroin ist
aktuell keine verschreibungsfähige Substanz.
Nach dem gültigen §3(2) BtMG ist der Einsatz
nur „ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im
öffentlichen Interesse liegenden Zwecken“ möglich.
Um es in der medizinischen Versorgung zur
Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger verwenden zu können,
müsste es aus Anlage I des §1 (1) BtMG (nicht verkehrsfähige
Betäubungsmittel) in Anlage III (verkehrsfähige und
verschreibungsfähige Betäubungsmittel) überführt werden.
-
Die
Bundesregierung hat im September 1999 ein 3-jähriges
Modellprojekt ausgeschrieben, in dem der Einsatz von Heroin
zur Behandlung Opiatabhängiger überprüft werden soll. Für
die entsprechende klinische Prüfung wurde die Genehmigung
nach §3 (2) BtMG beim
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
beantragt. Das BfArM
hat das wissenschaftliche Studiendesign geprüft und ihm
zugestimmt.
-
Die Studie ist
somit eine Voraussetzung für eine mögliche Zulassung von
injizierbarem Heroin als Arzneimittel in der Bundesrepublik
Deutschland. Sie orientiert sich dabei unter anderem an
geltenden arzneimittelrechtlichen Vorgaben (AMG), den Arzneimittelprüfrichtlinien und dem Betäubungsmittelgesetz.
|nach
oben|
-
Wer
steht politisch hinter der Entscheidung für den Versuch?
Und wie sieht das Genehmigungsverfahren für die Studie aus?
-
Die
Entscheidung für
eine Heroin-Arzneimittelstudie ist Teil des 1998
abgeschlossenen Koalitionsvertrags zwischen den
Regierungsparteien. Für ihre Teilnahme an dem Vorhaben haben
sich die beteiligten Bundesländer und Städte selbst
entschieden.
-
In der Vergangenheit gab es bereits zahlreiche Initiativen für einen entsprechenden Modellversuch,
darunter:
§
die öffentliche Forderung nach einer Heroinvergabe durch
den Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg
Henning Voscherau 1989,
§
die Hamburger Bundesratsinitiative zur Änderung des
Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) vom März 1992, der der
Bundesrat im Juni 1993 sowie im November 1994 zustimmte, die
dann jedoch in den damaligen Bundestagen keine Mehrheit fand,
§ der Antrag der Stadt Frankfurt im März 1993 beim damaligen
Bundesgesundheitsamt nach §3 (2) auf eine Sondergenehmigung
zur Durchführung eines Versuchs zur Heroinvergabe sowie
§ Forderungen zahlreicher Politiker, Polizeipräsidenten und
in der Drogenhilfe Tätigen.
-
Die Ausschreibung
des Bundesministeriums für Gesundheit vom September 1999
fordert ein Studiendesign „für eine multizentrische,
klinische Studie zur ambulanten heroingestützten Behandlung
Opiatabhängiger“. Dieses wissenschaftliche Modellprojekt
„soll die klinische Prüfung heroinhaltiger Arzneimittel
beinhalten (Zulassungsstudie) sowie einen zusätzlichen
Erkenntnisgewinn zu den Fragen erbringen, ob, wie und in
welchem Umfang Opiatabhängige, die durch die bisherigen
Angebote der Drogenhilfe nur unzureichend oder gar nicht
erfolgversprechend therapierbar waren, durch eine
heroingestützte Behandlung gesundheitlich und sozial
stabilisiert, verbindlich ins Hilfesystem integriert, im
Hilfesystem gehalten und zur Aufnahme einer weiterführenden
Therapie motiviert werden können. Mit der Studie soll auch
untersucht werden, ob und wie die heroingestützte Behandlung
in das Therapieangebot zur Versorgung Opiatabhängiger
implementiert und das sicherheitsrelevante Risiko begrenzt
werden kann.“
-
Im
September 2000 hat Prof. Michael Krausz vom Hamburger Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS) von der
Lenkungsgruppe den Zuschlag für die Durchführung des
Modellvorhabens erhalten (in diesem Gremium sind neben dem
Bundesministerium für Gesundheit die beteiligten Städte und
Bundesländer sowie die Bundesärztekammer vertreten). Das ZIS
kooperiert hierbei mit anerkannten Forschungseinrichtungen in
den beteiligten Städten. Es hat in den Folgemonaten ein
ausführliches Forschungsdesign entwickelt. Dieses wurde im
Juni 2001 von der Ethikkommission der Hamburger Ärztekammer
genehmigt und anschließend vom Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft, das ihm ebenfalls
zustimmte.
|nach
oben|
|